1) Definition notwendiger Bescheinigungen über die Gefährdungsbeurteilung.

Die Items der Gefährdungsbeurteilung orientieren sich an der Definition der GDA (http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de), die der notwendigen Bescheinigungen an der ArbmedVV bzw. den entsprechenden Rechtsvorschriften und Empfehlungen. Da sich hier bekanntlich Veränderungen ergeben können müssen die Zuordnungen dann überprüft und angepasst werden.

 

Die Zuordnung von Bescheinigung zu den Gefährdungen erfolgt im folgenden Formular:

Die Definitionen sind systemweit gültig, so dass evtl. Varianten ähnlicher Gefährdungen erstellt werden müssen.

 

2) Zuordnung der Kombination von Abteilung und Arbeitsplatz zum Probanden

3) Definition der Gefährdungen / Belastungen am Arbeitsplatz

Definieren Sie die zum Arbeitslatz gehörenden Gefährdungsgruppen/ Gefährdungen.

Unter dem Kartenreiter Bescheinigungen werden die unter 1) definierten Bescheinigungen angezeigt.

 

3) Überprüfen, der vorhandene / fehlenden Bescheinigungen auf Ebene der Abteilung oder des Arbeitsplatzes.

Über das Kontextmenü

erreichen Sie das Formuar zum Planen der Bescheinigungen auf Grundlage der zuvor definierten Gefährdungen.

Der Button "Probelauf" zeigt entsprechend diejenigen Vorsorgen auf, die bei dem Probanden eingetragen würden bzw. die gelöscht würden.

Das Eintragen / Löschen der Bescheinigungen muss explizit bestätigt werden.

 

 4) Zuordnen der Bescheinigunge bei der Neuanlage von mit dem Standard-Dialog

besch_auswahl_button.png

Verwenden Sie die drei rechten Buttons.

Mit dem linken Button lassen sich die in der Gefärhrdungsbeurteilung (Abteilung) festgelegten Vorsorgen auswählen, der zweite übernimmt die Bescheinigungen, die beim letzten Aufruf des Formulars ausgewählt wurden. der rechte Button löscht die Häkchen.

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.