Anpassung der Vorsorgefristen an die AMR 2.1.
- klawitter
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6 Jahre 4 Monate her #729
von klawitter
klawitter antwortete auf Anpassung der Vorsorgefristen an die AMR 2.1.
Hallo Herr Melms,
ab 3.6.7.3 können für die Vorsorgen zwei Fristen definiert werden. (Erstuntersuchung, Folgeuntersuchung). Entsprechend wird beim Planen des Folgetermis die entsprechende Frist vorgeschlagen.
herzliche Grüße
Wolfgang Klawitter
ab 3.6.7.3 können für die Vorsorgen zwei Fristen definiert werden. (Erstuntersuchung, Folgeuntersuchung). Entsprechend wird beim Planen des Folgetermis die entsprechende Frist vorgeschlagen.
herzliche Grüße
Wolfgang Klawitter
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- Melms
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6 Jahre 4 Monate her #726
von Melms
Dr. Rolf Melms, FA für Innere Medizin und FA für Arbeitsmedizin, Bückeburg
Anpassung der Vorsorgefristen an die AMR 2.1. wurde erstellt von Melms
Hallo Herr Klawitter,
lassen sich abgestufte Fristen für die Vorsorge eingeben? Z. B. zweite Vorsorge nach 6 Monaten, jede weitere nach 36 Monaten?
Das verlangt die AMR 2.1 vom 20.7.2016-
Viele Grüße
Rolf Melms
lassen sich abgestufte Fristen für die Vorsorge eingeben? Z. B. zweite Vorsorge nach 6 Monaten, jede weitere nach 36 Monaten?
Das verlangt die AMR 2.1 vom 20.7.2016-
Viele Grüße
Rolf Melms
Dr. Rolf Melms, FA für Innere Medizin und FA für Arbeitsmedizin, Bückeburg
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